Datenschutz im Blickpunkt Nachrichten, Updates, Wissen

Entwicklungen, präzise Updates, fundiertes Wissen und vertrauenswürdige Quelle für alle Themen des betrieblichen Datenschutzes.

Beitrag: 30. April 2024

Was ist NIS2 Richtlinie

Was ist NIS2 Richtline – Die NIS2 neue Richtlinie (EU) 2022/2555 und was jetzt für Unternehmen wichtig ist!

Die ab Oktober 2024 gilt, erweitert die Anforderungen der vorherigen NIS Directive von 2016. Sie zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in der EU zu vereinheitlichen und verbessern.

Im Vergleich zur vorherigen Richtlinie werden der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich erweitert und die behördliche Aufsicht verstärkt. Bei Verstößen gegen die Richtlinie drohen hohe Geldstrafen.

Was erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Überblick über die NIS2-Richtlinie
  • Wann tritt NIS2 in Kraft und was ändert sich?
  • Pflichten und Maßnahmen für betroffene Unternehmen
  • Aufsicht durch Behörden und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Wer ist von NIS2 betroffen?
  • Bedeutung der NIS2-EU-Richtlinie für die Cybersicherheit
  • Ergänzende Informationen und Unterstützungsangebote
  • AQ-Sektion: Häufig gestellte Fragen
  • Fazit: NIS-2-Richtlinie ist eine bedeutende Erweiterung

Was bedeutet NIS?

NIS steht für „Network and Information Security“. Die Richtlinie setzt verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für kritische Sektoren fest.

Wann tritt NIS2 in Kraft?

Die NIS2-Richtlinie ist auf EU-Ebene bereits in Kraft, muss jedoch bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. EU-Staaten können darüber hinaus strengere Vorschriften erlassen.

Welche Maßnahmen müssen betroffene Unternehmen umsetzen?

Unternehmen müssen diverse Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, um Risiken zu managen und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Dazu gehören:

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme
  • Vorfallsbewältigung und Krisenmanagement
  • Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette und beim Einkauf von IT-Systemen
  • Schulungen in Cyber Security und Einsatz von Kryptografie

Technische Anforderungen und Tools

Zur Unterstützung bei der Einhaltung der NIS-2-Richtlinienanforderungen bieten wir, Datenschutz Experten Nord, mit unserem Datenschutz Manager 360 ein umfassendes Tool an.

Dieses Tool ermöglicht unseren Mandanten, ihre Compliance-Aktivitäten effektiv zu verwalten und sicherzustellen, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen stets den neuesten Anforderungen entsprechen.

Beratungs- und Unterstützungsressourcen

Als versierte Datenschutzexperten bieten wir spezialisierte Dienstleistungen an, um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu unterstützen. Unsere Expertise reicht von der ersten Bewertung bis hin zur fortlaufenden Compliance-Überwachung. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu verstehen und praktisch umzusetzen.

Aufsicht durch Behörden

Die NIS2 sieht sowohl proaktive als auch reaktive Aufsichtsformen vor:

Proaktive Aufsicht
  • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
  • Ad-hoc-Prüfungen
  • Vor-Ort-Kontrollen
  • Anforderung von Nachweisen
  • Anweisungen mit Fristen
Reaktive Aufsicht
  • Gezielte Sicherheitsprüfungen nach Hinweisen auf Verstöße
  • Vor-Ort-Kontrollen
  • Anforderung von Nachweisen
  • Anweisungen mit Fristen

Geldstrafen bei Verstößen

erstöße gegen die Richtlinie, insbesondere gegen Art. 21 (Risikomanagementmaßnahmen) und Art. 23 (Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen), können zu hohen Geldstrafen führen:

  • Höchstbetrag von mindestens 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr
  • Höchstbetrag von mindestens 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr

Wer ist von NIS2 betroffen?

Die Richtlinie kategorisiert Unternehmen und Organisationen in zwei Hauptgruppen:

Große Unternehmen
  • Mehr als 249 Beschäftigte, oder
  • Mehr als 50 Mio. EUR Umsatz und mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme
Mittlere Unternehmen
  • Mindestens 50 Beschäftigte, oder
  • Mehr als 10 Mio. EUR Umsatz und mehr als 10 Mio. EUR Bilanzsumme
Größenunabhängige Sonderfälle
  • Einrichtungen, die vom Staat als „wichtig“ eingestuft werden, zum Beispiel alleinige Anbieter kritischer Dienste.

Bedeutung der NIS2-EU-Richtlinie für die Cybersicherheit

Die NIS2-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt in der Evolution der Cybersicherheitslandschaft in der Europäischen Union.

Durch die Ausweitung der Regelungen auf mehr Unternehmen und Organisationen verstärkt die EU ihre Bemühungen, ein robustes, einheitliches Sicherheitsniveau über alle Mitgliedstaaten hinweg zu etablieren. Die Richtlinie trägt nicht nur zur Abwehr von Cyberbedrohungen bei, sondern fördert auch eine Kultur der Cybersicherheit, die über die Grenzen einzelner Unternehmen hinausgeht.

Die strengeren Vorgaben für Risikomanagement und Meldepflichten sorgen dafür, dass Cybersicherheit nicht mehr als optionale Komponente, sondern als fundamentaler Bestandteil der betrieblichen und nationalen Infrastruktur betrachtet wird. Durch diese kollektive Erhöhung der Sicherheitsstandards kann die EU hoffen, die Resilienz gegenüber zunehmend komplexen und grenzüberschreitenden Cyberangriffen zu stärken.

Ausweitung auf kleinere und mittlere Institutionen in Deutschland

Ein signifikanter Aspekt der NIS2-Richtlinie ist die Ausweitung der Cybersicherheitsvorschriften auf kleine und mittlere Institutionen (KMU) in Deutschland.

Durch diese Erweiterung sollen nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere Organisationen, die kritische Dienste anbieten oder in kritischen Sektoren tätig sind, in das System der Cybersicherheitsüberwachung integriert werden. Dies unterstreicht die Erkenntnis, dass Cybersicherheit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, bei der auch kleinere Einheiten eine Rolle spielen können, insbesondere wenn sie Teil wichtiger Versorgungsketten sind.

Die Inklusion dieser kleineren Institutionen zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe auf breiter Basis zu erhöhen und sicherzustellen, dass auch KMU angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und im Falle eines Sicherheitsvorfalls schnell und effektiv reagieren können.

Vergleich mit internationalen Standards

Ein Vergleich der NIS2 mit anderen internationalen Standards kann Unternehmen helfen, ihre Sicherheitsstrategien besser zu verstehen und zu integrieren. Zum Beispiel:

  • ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme, der viele Überschneidungen mit den NIS2-Anforderungen aufweist, insbesondere im Bereich Risikomanagement und Informationsverarbeitung.
  • GDPR (Datenschutz-Grundverordnung) und NIS-2 ergänzen einander in Bezug auf die Sicherheit von Daten und Systemen. Während GDPR den Fokus auf den Schutz personenbezogener Daten legt, konzentriert sich NIS-2 auf die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme.

FAQ-Sektion: Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die NIS2-Vorschriften nicht einhalte?

Neben den bereits erwähnten hohen Geldstrafen kann die Nichteinhaltung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit führen, einschließlich des Verlusts des Vertrauens von Kunden und Partnern.

Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen von NIS2 betroffen ist?

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in einem der kritischen Sektoren tätig ist und die Kriterien für die Größe und den Umsatz erfüllt, die in den Anhängen I und II der Richtlinie aufgeführt sind. Unser Datenschutz Manager 360 hilft Ihnen, diese Kriterien zu bewerten und entsprechende Compliance-Strategien zu entwickeln.

Gibt es Übergangsfristen für die Implementierung der NIS2-Richtlinie?

Obwohl die Richtlinie auf EU-Ebene bereits in Kraft ist, müssen die Mitgliedstaaten diese bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um sich entsprechend vorzubereiten.

Das Fazit: NIS2-Richtlinie ist eine bedeutende Erweiterung

Die NIS2-Richtlinie stellt eine bedeutende Erweiterung der Cybersicherheitsvorschriften innerhalb der EU dar.

Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beginnen, können nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch ihr Risiko für Cybersicherheitsvorfälle erheblich reduzieren.

Mit der Unterstützung durch Fachexperten, wie uns bei Datenschutz Experten Nord, können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht wird und Ihre Systeme bestmöglich geschützt sind.

Datenschutz im Blickpunkt

Aktuelle Beiträge im Überblick

Datenschutz Experten Nord GmbH

Kontakt

Beratungsanfrage Senden

Ich interessiere mich für:

Beratung Nachhaltiger Datenschutz

Ich interessiere mich für:

Kontakt