Datenschutz Experten Nord sind Mitglied im Bundesverband der Datenschutzbeauftragten BvD e.V.

2019_01_14_Logo_Mitglieder

 

Als Berufsverband der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten legt der BvD e.V. Wert auf eine besonders hohe Qualität der Dienstleistung. Alle Experten, die in dem Verzeichnis aufgeführt sind, haben sich auf das „berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten“ verpflichtet. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen an die „Fachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ des DSB sicher erfüllt. Ehrensache, dass auch die Datenschutz Experten Nord GmbH dabei mitmachen und Ihr Wissen in die Verbandsarbeit einbringen.

Sicherheitsaudits und Risiko-bewertung

Datenschutz Experten Nord GmbH führt Sicherheitsaudits durch, um die Sicherheitslage einer Organisation zu bewerten. Wir identifizieren potenzielle Schwachstellen, bewerten Risiken und empfehlen Maßnahmen zur Risikominimierung.

 

Wir bieten ebenso ein umfangreiches Dienstleistungsangebot in den Bereichen Informationssicherheit, Cybersecurity und Penetrationstests. So unterstützen wir gezielt Unternehmen bei der Sicherung ihrer Daten und Systeme.

Compliance für Unternehmen

DSGVO für jede Unternehmensgröße

Coaching für interne DSB und Verantwortliche

Unsere Datenschutz-beratung

Erfassen, analysieren und bewerten

Unsere Datenschutz Experten erfassen, durchleuchten und bewerten sämtliche datenschutzrelevanten Abläufe in Ihrem Unternehmen und präsentieren Ihnen abschließend einen umfassenden Bericht.

Aufbau und Umsetzung

Unsere Datenschutz Experten unterstützen Sie auf Grundlage der Aufnahme Audits beim Aufbau und der Umsetzung eines datenschutzkonformen Konzepts.

Informationssicherheit und Datenschutz

Unsere Experten sind die entscheidende Schaltstelle, um erstklassigen Datenschutz zu gewährleisten und zu festigen. Mit unserem Fachwissen stärken wir das Vertrauen unserer Kunden und sorgen ganzheitlich für Informationssicherheit und Datenschutz.

Was Sie wissen müssen

Die Vorteile eines Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen greifen auf einen Datenschutzbeauftragten zurück.

 

  • Kostensenkung - keine zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung von eigenem Personal
  • aktuelles Expertenwissen zu allen Themen im Bereich Datenschutz und Datenschutz-Grundverordnung
  • Schnelle Umsetzung der entworfenen Konzepte durch langjährige Praxiserfahrung und Expertenwissen

 

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.

 

  • Transparenz - Prozessabläufe der Datenverarbeitung rechtmäßig und transparent gestalten.
  • Zweckbindung - Verarbeitung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke.
  • Arbeit nach Prinzip der Datenminimierung - dem Zweck angemessen und erheblich, sowie auf das notwendige Maß beschränkt.
  • Richtigkeit - inkorrekte personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.
  • Prinzip der Speicherbegrenzung - Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es erforderlich ist.
  • Integrität und Vertraulichkeit - angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten. Schutz vor unrechtmäßiger oder unbefugter Verarbeitung und unbeabsichtigtem Verlust oder Zerstörung / Schädigung.

 

Die Notwendigkeit des Datenschutzbeauftragten

Gemäß § 4f BDSG muss Ihr Unternehmen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten werden, einen Datenschutzbeauftragten stellen.

 

Sofern Sie zwanzig oder mehr Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4f BDSG) beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter schriftlich gestellt werden. Zu dieser Anzahl ein Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal sowie Geschäftsführer.

 

Wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweist, muss unabhängig von der Anzahl der Personen ein Datenschutzbeauftragter gestellt werden.

 

Dies gilt vor allem, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.

 

Die Folgen der Nichteinhaltung der Datenschutz-Verordnung

Für die effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts sind nun weitaus höhere Bußgelder und Sanktionen als bisher für die Nichteinhaltung vorgesehen.

 

Die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten ist nun in bestimmten Fällen nach Artikel 83 Absatz (5) auf bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes festgelegt (zum Vergleich sah das deutsche BDSG bisher ein maximales Bußgeld von 300.000 Euro vor).

 

Die Mitgliedsstaaten können darüber hinaus weitere Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. So kann zum Beispiel laut Erwägungsgrund (119) vorgesehen werden, dass Gewinne aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO eingezogen werden.